Bei der Übergabe bat uns der Vermieter wir könnten dies ja unserer Haftpflichtversicherung melden. Wir teilten ihm mit, wir werden nachfragen, falls dies machbar sei werden wir uns melden. Jedoch geht dies nicht da es nichts ist was man kaputt machen kann. Dem Vermieter ist jede Änderung der in der Wohnung lebenden Personen zu melden. Für die Nebenkosten ist es eigentlich nur relevant wenn Kosten, z. Also, als ich vor Jahren in Miete wohnte und schwanger war, hab ich das beim Vermieter nicht gemeldet.
Denke das Ihn das nichts angeht. Du vermietest ja nicht unter oder nimmst dir ein Haustier, was er Dir verbieten könnte. Wird bei den Betiebskosten eine Position nach Personentagen (Personenzahl) abgerechnet ist die Gburt dem VM zu melden.
Gibt es keine Kosten, die nach Personenzahl abgerechnet werden, ist ein Kind nicht zu melden. Ein Härtefall gemäß BGB § 5a, der eine befristete Verlängerung des Mietverhältnisses trotz berechtigten Eigenbedarfs des Vermieters rechtfertigt, liegt vor, wenn die Entbindung der Ehefrau des Mieters unmittelbar bevorsteht, so dass ein Umzug mit einem Kleinkind nicht zumutbar ist und bei der vom Mieter nachgewiesenen intensiven. Nachwuchs erwartet, muss man dies nicht melden. Es mag ja logisch klingen, dass man, wenn man keine Nebenkosten an den Vermieter zahlt, auch keine zusätzlichen Bewohner melden muss. Rechtsprechung ist aber nicht immer logisch!
Wenn man sich an Deinen Rat hält, riskiert man im schlimmsten Fall, seine Wohnung zu verlieren! Das Mietrecht sieht die Sache nämlich ganz anders! Eine Eigenbe-darfskündigung wegen der bevorstehenden Geburt eines Kindes ist auch dann berech-tigt, wenn die herausverlangten Räume nicht nur durch das Kind allein, sondern auch durch den Vermieter genutzt werden sollen. AG Magdeburg, Urteil vom 21.
Ich wohne mit meiner Freundin zur Miete in einer qm großen Wohnung. Hoffe, jemand weis genaueres. Silberfische dem Vermieter als Mangel melden. Immobilienverwaltung. Bei intensivem Befall sollten Sie den Vermieter benachrichtigen.
Nur für die Aufnahme von „Dritten“ Personen in die Wohnung ist in Mietrecht eine Zustimmung des Vermieters erforderlich. Die Geburt eines Kindes ist weder ein im Mietrecht anerkannter Grun die Miete zu erhöhen ( vgl. § 5BGB) , noch ein Grund die Betriebs-kostenpauschalen oder Vorauszahlung zu erhöhen ( vgl. § 5Abs u. BGB). Prinzipiell habe ich kein Problem damit, da wir uns sehr gut verstehen. Es kann vom Vermieter auch keine Konkretisierung des Kinderwunsches im Kündigungsschreiben verlangt werden (BVerfG aaO.). Das gilt natürlich besonders dann, wenn das Kind zum Zeitpunkt einer Gerichtsentscheidung bereits geboren ist.
Aber besser wäre es schon. Bitte beachten Sie jedoch, dass wir keine Rechtsberatung leisten dürfen und Ihren Fall nicht genau kennen. Genauso unzulässig sind Kündigungen, die den Mietern aufgrund ihrer geänderten Familienverhältnisse ins Haus flattern. Vermieter ist ein älteres Ehepaar, mit denen ich seit dem Einzug lediglich einmal Kontakt hatte wegen eines kaputten Wasserhahns.
Auf eine Weihnachtskarte von mir wurde gar nicht reagiert. Sie wohnen auch in einer anderen Stadt, allerdings wohnt die Tochter der Vermieter mit ihrer jungen Familie ( ua auch ein neugeborenes Baby) als zweite Partei mit mir in dem Haus. Vermieter werden ihrerseits verpflichtet, eine solche Bescheinigung auszustellen, wenn ein neuer Mieter einzieht.
November gilt bundesweit ein einheitliches Meldegesetz.
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