Mittwoch, 3. Februar 2021

Wozu ehevertrag

In der Regel sollte aufgrund der Komplexität der rechtlichen Materie der Vertrag durch einen Rechtsanwalt entworfen werden. Da er weitreichende persönliche und wirtschaftliche Regelungen enthält, ist es gesetzlich zudem vorgeschrieben, den Vertrag nachfolgend notariell beurkunden zu lassen. Diese Regelung der Zugewinngemeinschaft sieht bereits vor, dass ein Ehepartner nicht für die Schulden des anderen aufkommen muss. Doch bei einer Trennung sollte gerade der schwächere Ehepart vertraglich abgesichert sein. In Deutschland scheitern ein Drittel aller Ehen.


Worüber man sich schon mal (im Guten) auseinandergesetzt hat, darüber muss man sich (im Bösen) nicht.

Trotzdem kann der Gang zum Notar sinnvoll sein. Hier erfahren Sie, warum dies seit der Reform des Unterhaltsrechts umso mehr gilt. Doch obwohl ein Scheitern recht wahrscheinlich ist, denken die wenigsten Paare bei der Hochzeit.


Eine solche Regelung darf die erbrechtlichen Pflichtteile nicht gemeinsamer Nachkommen nicht verletzen (Art. 2ZGB). Ihnen haftet der Geruch des Unromantischen, des Lieblosen an, als wären sie ein Beweis dafür, dass zwischen den Ehepartnern nicht alles im Lot ist.


Richtig ist, dass Ehe- oder Lebenspartner in guten Zeiten einvernehmlich Regelungen treffen können, die Unsicherheit und Streit. Beispiel 3: Frau Kraft und Herr Kummer möchten heiraten. Ehevertrag - das klingt furchtbar unromantisch.


Herr Kummer ist hoch verschuldet und ihm ist ganz wichtig, dass es auch nach der Eheschliessung nicht zur Vermischung des Vermögens kommt.

Dadurch erspart man sich bei der Trennung oder Scheidung sehr viel Zeit und man erspart sich auch unnötige Emotionen. Rechtssichere Vorlagen zur Regelung von Gütertrennung bzw. Es empfiehlt sich, sich hierzu vorab anwaltlich beraten zu lassen.


Frauen haben eine größere Scheu vor diesem Thema. Sicher macht es Sinn, in solchen Situationen über faire Regelungen zu sprechen. Diese Fragen werden euch jetzt beantwortet: Der Tag der Hochzeit sei der Schönste und Beste im ganzen Leben, hört man immer wieder von Bekannten sagen.


Steht die Auflösung der Ehe an, ist die Feststellung der während der Ehe erworbenen Güter und entstandenen Ersparnisse oft nur mehr schwer bis gar nicht mehr möglich. Jeder, der im Falle einer Scheidung oder im Todesfall seine Vermögensteile sichern sowie Gel Zeit und Nerven sparen will. Die zeitlich letzte, aber auch schlechteste Möglichkeit, ist die Scheidungs­folgen­verein­barung. Schon so manches Brautpaar war dankbar für die vorherige Regelung des Geldes, des Materiellen… um sich so umso befreiter um die echten Wunden zu kümmern, die seelischen. Natürlich ist es eine unromantische Vorstellung, sich frisch verliebt hinzusetzen und über das mögliche Scheitern zu.


Das zur Zeit geltende Eherecht geht von Leitbild einer Ehe auf Lebenszeit zwischen Partnern aus, von denen der eine (der Ehemann) erwerbstätig ist, und der andere (die Ehefrau) den Haushalt führt und sich um die Kinder kümmert. Entschließen sich Paare zu heiraten, hängt der Himmel voller Geigen. Selbstverständlich beschäftigen sich die Paare dann lieber mit der Wahl des Brautkleides, der Gästeliste und der Zusammenstellung des Hochzeitsmenüs. Notar Christof Münch empfiehlt, zur Hochzeit rechtliche Themen vertraglich zu klären. Natürlich müssen beide Ehegatten auch persönlich bei der Beurkundung anwesend sein.


Der Notar muss die Beteiligten über den Inhalt des Vertrages belehren, § BeurkG. Ich behaupte mal, dass keine einzige Ehe eingegangen wir mit der Absicht sich später wieder scheiden zu lassen.

Um sich dann später gegenseitig auszunehmen und Fertig machen zu lassen? Meiner Meinung unsinnig und Geldschneiderei, verdient eh nur der Anwalt dran.

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