Dienstag, 30. April 2019

Kündigung aus wichtigem grund geschäftsführer

Für die Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern ist in der GmbH die Gesellschafterversammlung zuständig. Das gilt auch für das Abschließen und Kündigen des Geschäftsführer-Dienstvertrages. Un­ter kei­nen Umständen soll­te man sich als Geschäftsführer vor dem Hin­ter­ grund ei­ner an­ge­droh­ten oder schon aus­ge­spro­che­nen Kündi­gung zu ei­ner überstürz­ten Re­ge­lung drängen las­sen. Zu­min­dest ei­ni­ge Ta­ge Be­denk­zeit und die Möglich­keit der Be­ra­tung durch ei­nen Rechts­an­walt.


Für jeden Geschäftsführer ist es daher wichtig , stets im Hinterkopf zu behalten, dass politische Spiele als Organ der Gesellschaft ein gefährliches Eigenleben entwickeln können.

Eine besondere Bedeutung kommt ihr außerdem dann zu, wenn es sich bei dem zu kündigenden Geschäftsführer um einen Gesellschafter handelt, der mehrheitlich die Geschäftsanteile besitzt. Hierfür reicht nicht jede objektive Pflichtverletzung aus. Ablauf des Befristungsendes unzumutbar ist. Kündigung Geschäftsführer aus wichtigem Grund. Der Geschäftsführer kann seine organschaftliche Stellung grundsätzlich jederzeit, also auch ohne das Vorliegen eines wichtigen Grundes , und ohne Einhaltung einer Frist niederlegen.


Die Niederlegung darf lediglich nicht rechtsmissbräuchlich oder zur Unzeit erfolgen, z. Insolvenz durch den alleinigen Geschäftsführer. Entdecken Sie exklusive Führungspositionen als Geschäftsführer.

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Das Vorliegen des wichtigen Grundes hat im Rechtsstreit derjenige darzulegen und zu beweisen, der sich darauf. Wann ist eine Amtsniederlegung durch den Geschäftsführer zulässig? Aus wichtigem Grund kann der Geschäftsführer sein Amt jederzeit niederlegen.


Dabei kann der wichtige Grund in der Person des Geschäftsführers liegen. Es können aber auch objektive Tatsachen vorliegen, die einen wichtigen Grund darstellen können. Allerdings kann – und das ist auch oft der Fall – im Gesellschaftsvertrag (oder auch einer Stiftungs- oder Vereinssatzung) geregelt werden, dass die Abberufung nur aus wichtigem Grund erfolgen darf. Wichtig : Die Regelung muss in Gesellschaftsvertrag (bzw. der Vereins- oder Stiftungssatzung) getroffen sein. Eine Regelung im Geschäftsführer.


Was aber ein „ wichtiger Grund “ konkret ist, hängt vom Einzelfall ab. Ein aktuelles Urteil des OLG München vom 22. Dieser wichtige Grund kann aus der Sphäre des Gesellschafters, der Mitgesellschafter oder der Gesellschaft stammen.


Indessen kann auch der Gesellschaftsvertrag ausdrücklich bestimmte, wichtige Gründe vorsehen.

Ein Zerwürfnis zwischen Geschäftsführer und Gesellschaftermehrheit stelle einen wichtigen Grund zur Abberufung dar, da die nicht überbrückbaren Differenzen zu ständigen Konflikten führen würden, die den Erfolg des Unternehmens beeinträchtigten. Ein wichtiger Grund im Sinne des § 6Abs. Mit der Ablehnung des Wunsches auf Abberufung der betreffenden Person als Geschäftsführer verletzten daher die übrigen Gesellschafter ihre gesellschaftsvertragliche Treuepflicht.


Ein Gesellschafter-Geschäftsführer, der von seinem Mitgeschäftsführer die Einladung zu einer Gesellschafterversammlung erhält, in der über seine Abberufung aus wichtigem Grund beschlossen werden soll, sollte von seinem Recht nach § Abs. GmbHG Gebrauch machen und verlangen, dass auch der Widerruf der Bestellung seines Mitgeschäftsführers auf die Tagesordnung gesetzt wird. Alleingesellschafter und Organträger die Auflösung der.

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