Dies betrifft etwa den Fall der Einbringung des Besitzunternehmens in die Betriebs-GmbH bei Beendigung einer Betriebsaufspaltung. Bei einer GmbH besteht die Möglichkeit, Wirtschaftsgüter ohne oder gegen Gewährung neuer Gesellschafterrechte in das Betriebsvermögen einzubringen. Die Einbringung gegen Gewährung neuer Gesellschafterrechte wird steuerlich als sog.
Die durch eine Einbringung zu Buch- oder Zwischenwerten entstehenden Anteile sind sieben Jahre lang steuerverstrickt. Dies gilt auch für die im Ausgangsfall von S und T gehaltenen Anteile, da diese unentgeltlich erworben wurden ( § Abs. UmwStG ). KG erfolgt entsprechend § Abs. UmwStG: (5) 1Das Einkommen und das Vermögen des Einbringenden und der übernehmenden Gesellschaft sind auf Antrag so zu ermitteln, als ob das eingebrachte Betriebsvermögen mit Ablauf des steuerlichen Übertragungsstichtags (Absatz 6) auf die Übernehmerin übergegangen wäre.
Die Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH erfolgt dabei steuerlich im Wege der Einbringung. In dem folgendem Artikel wird daher die Einbringung eines Einzelunternehmens in eine GmbH dargestellt. Im Mittelpunkt des Artikels steht die Steuerneutralität der Einbringung mit dem Ziel langfristige Steuervorteile zu sichern.
Die B-GmbH muss also im Prinzip nur bis zum 1. Inkrafttreten des § 8b Abs. Veräußerungsgewinn steuerfrei realisieren zu können. Selbst wenn die Einbringung erst zum 1. Gesetzeswortlaut – nichts entgegen. Eine Einbringung von GmbH - Anteilen mit Ansatz unter dem gemeinen Wert führt zu einer Sperrfristverhaftung sowohl der eingebrachten als auch der für die Einbringung erhaltenen Anteile für eine Sperrfrist von sieben Jahren nach dem Einbringungszeitpunkt, mithin nach den Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums.
Eine weitere Voraussetzung für die steuerneutrale Einbringung der Anteile an der A- GmbH in die B- GmbH ist jedoch, dass es sich bei der übernehmenden B- GmbH um nach den Vorschriften eines Mitgliedstaates der EU oder des EWR gegründete Gesellschaft handelt und sie ihren Sitz und ihre Geschäftsleitung in einem Mitgliedstaat der EU oder des EWR. Der Anteilstausch erfolgt gegen Gewährung neuer Anteile an der übernehmenden Gesellschaft (B- GmbH ). Die „Holding- GmbH “ muss nach der Einbringung einschließlich der eingebrachten Anteile nachweisbar unmittelbar die Mehrheit der Stimmrechte an der erworbenen A- GmbH halten. Wenn zivlrechtlich (vor allem zur Haftungsbegrenzung) oder steuerlich die Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH angezeigt ist, kann dies durch eine Sachgründung oder durch eine Einbringung des Unternehmens in eine bar gegründete GmbH erfolgen. Voraussetzung für eine Einbringung zum Buchwert, dass die Passivposten des eingebrachten Betriebsvermögens nicht höher sind als die Aktivposten, d. Bei der Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils an einer Personengesellschaft in eine GmbH ist u. Kapital darf nicht negativ sein.
Anderenfalls müssen die stillen Reserven soweit aufgedeckt werden, dass das Eigenkapital nicht mehr negativ ist, sondern Null beträgt. Die Gesellschafter der GbR bringen ihren jeweiligen Anteil an der GbR in die GmbH als Einlage ein und erhalten dafür Anteile an der neu gegründeten GmbH. Hauptproblem dabei ist, dass eine Bewertung des eingebrachten Betriebsvermögens notwendig ist. Ergebnis des Übergangs der stillen Reserven ist jedenfalls nach den dargestellten Grundsätzen der derivativen Einbringungsgeborenheit, dass nach der Einbringung vom 12.
GmbH-Anteile, bezogen auf die in den beiden eingebrachten Mitunternehmeranteilen bzw. Anwachsung entstandenen eigenen Betriebsvermögen der G-GmbH ruhenden stillen Reserven, steuerverstrickt waren. F und P die Beigeladene zu 3. Die Anteile werden als erhaltene Anteile bezeichnet. Eine Besteuerung bleibt dennoch bestehen, wenn die Anteile nach der Einbringung zeitlich befristet veräußert. KG zugleich an der Komplementär- GmbH beteiligt, so ist diese Beteiligung bei funktionaler Betrachtung keine wesentliche Betriebsgrundlage seines Mitunternehmeranteils, wenn der Kommanditist im Rahmen der GmbH nicht seinen geschäftlichen Willen durchsetzen kann.
Der Begriff ist besonders in Bezug auf Entstehung respektive Erweiterung einer Unternehmensgruppe und der damit verbundenen Gruppenbesteuerung relevant.
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