Dienstag, 21. Oktober 2014

Amt für markenschutz

Die Unionsmarke ermöglicht einen einheitlichen Schutz für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) im spanischen Alicante ist für die Eintragung zuständig. Die Schutzdauer der Unionsmarke beträgt zunächst zehn Jahre und kann beliebig oft um jeweils weitere zehn Jahre. Sie befinden sich auf dem Portal für Fachleute, die im Bereich des Geistigen Eigentums arbeiten.


Hier Direktzugänge zu allen notwendigen Hilfsmitteln.

Please enable JavaScript to view the page content. Für die Markenanmeldung kommen Gebühren für die Anmeldung (für drei Waren- oder Dienstleistungsklassen) und eventuelle weitere Gebühren ab der vierten Klasse auf Sie zu. Die Markenanmeldung kostet 3€, die Kosten für den Markenschutz ab der vierten Klasse belaufen sich auf 1€ für jede weitere Klasse. Für eine vollständige Recherche zu Marken mit Schutzwirkung in Deutschland und aktuellen Rechtsstandsinformationen nutzen Sie bitte die Datenbanken des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) und der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO).


Für die Eintragung von Marken ist es auch wichtig, für welche Waren und Dienstleistungen der Markenschutz erlangt werden soll. Hierfür dient die internationale Markenklassifikation (Nizza-Klassifikation), die die verschiedenen Waren- und Dienstleistungsarten in insgesamt Klassen untergliedert. Designs Schutz für die äußere Form eines industriellen oder handwerklichen.

Ihre Rechte und ihre Möglichkeiten mit einem Markenschutz. Das IGE führt öffentliche Register für die Schutzrechtsverwaltung und informiert die Öffentlichkeit über die Möglichkeiten zum Schutz des Geistigen Eigentums. Das IGE ist das Kompetenzzentrum des Bundes für alle Fragen zu Patent- und Markenschutz, Herkunftsangaben, Designschutz und Urheberrecht. Das Österreichische Patentamt ist Zentralbehörde für den gewerblichen Rechtsschutz.


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Ihr Markenschutz beginnt rückwirkend zum Zeitpunkt der Markeneintragung ab dem Markenanmelde-Tag. Es ist also wichtig, die Marke möglichst frühzeitig anzumelden, um den Anmeldetag als Schutzbeginn zu sichern. Der einfachste Weg, den Markenschutz für ein Kennzeichen zu erwerben, ist die Eintragung als Deutsche Marke in das vom Deutschen Patent- und Markenamt geführte Register bzw.


Eintragung als Europäische Unionsmarke in das beim Europäischen Amt für Geistiges Eigentum (EUIPO) geführte Register.

Marken - Unterlagen für die nationale Markenanmeldung -Documents for filing national trade mark applications - Widerspruch - Verlängerung - Löschung -Opposition – renewal – cancellation - Sonstige Formulare im Markenverfahren -Other forms concerning the trade mark procedure - Verordnungen und Richtlinien zum Markenverfahren -Ordinances. Das Amt benötigt Angaben über die Identität des Anmelders, die Markenform, die Marke selbst sowie die Klassen, für die der Markenschutz begehrt wird. Das Amt überprüft die Anmeldung zunächst dahingehen ob die formellen Voraussetzungen eingehalten sind.


Für ins Markenregister eingetragene Marken besteht ein 10-jähriger Markenschutz. Monate vor Ablauf des Zeitraums können Sie den Markenschutz gegen eine Gebühr beliebig oft um weitere Jahre verlängern. Bezahlen Sie die Gebühr nicht, löscht das Amt die Marke und sie ist wieder für die Benutzung freigegeben. Die Konsequenz für die Markenanmeldung ist, dass Marken- und Firmennamenrecherchen vom Markenanmelder selbst durchgeführt werden müssen.


Dieser sollte sich unbedingt vor kostenpflichten Abmahnungen und Schadensersatz schützen, da im Markenrecht die Streitwerte sehr hoch sind. Die Geschichte über den Bankräuber Zeki Müller, der auf Umwegen zum Aushilfslehrer wird und einer Klasse lustloser Teenies zum Abschluss verhelfen muss, ist inzwischen sogar als Musical adaptiert worden. Doch nicht alle sind ein Freund des provokanten Titels, insbesondere nicht das Europäische Amt für geistiges Eigentum (EUIPO). Für den internationalen Markenschutz gibt es verschiedene Möglichkeiten.


Zum einen ist die Markenanmeldung für Europa beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) möglich. Die Anmeldung einer sogenannten Unionsmarke – vormals auch als Gemeinschaftsmarke bezeichnet – ist über das DPMA möglich. Beratung und Vertretung zu Patenten, Gebrauchsmustern, Geschmacksmustern und Marken.

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