Diese Probezeit dient dem Arbeitgeber dazu, den Arbeitnehmer in das Unternehmen einzuführen und zu beobachten, ob er für die jeweilige Arbeit tatsächlich geeignet ist. Dort heißt es: „Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Die Kündigungsfrist für die Probezeit ist in § 6Absatz BGB geregelt. In der Probezeit gilt also gewöhnlich eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. F ür gewöhnlich liegt die gesetzliche Kündigungsfrist bei zwei Wochen.
Das gilt, wenn die Probezeit auf maximal sechs Monate begrenzt ist. Ausnahmen bei der Frist bilden hier, wie bereits beim unbefristeten Arbeitsverhältnis, ein gesonderter Tarifvertrag. Eine verkürzte Regelung im Arbeitsvertrag ist ohne einen entsprechenden Tarifvertrag.
Die normale Regelung der Kündigungsfrist nach der Probezeit wird durch § 6Abs. Abweichungen davon sind durch einen Tarifvertrag und unter gewissen Umständen auch durch den Arbeitsvertrag möglich. Ein Kündigungsschutz besteht erst ab sechs Monaten Betriebszugehörigkeit. Da dies oftmals genau der Dauer der Probezeit entspricht, greift dieser Schutz für Arbeitnehmer in der Probezeit nicht – das gilt auch bei einer Probezeit von unter sechs Monaten oder wenn keine Probezeit vereinbart wurde. Sechs Monate Probezeit , eine Woche Kündigungsfrist ! Wie lang muss die Kündigungsfrist in der Probezeit sein?
Ein Jurist hat die Antwort. Ist der Arbeitsvertrag unbefristet und die Probezeit auf bis zu sechs Monate festgelegt, beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen. Dauert die Probezeit länger als sechs Monate, verlängert sich die Kündigungsfrist von zwei auf vier Wochen. Kann die Kündigung jederzeit erfolgen?
Die Berechnung der Kündigungsfrist in der Probezeit – zugleich Anmerkung zu BAG, Urteil vom 23. Von RA Heiko Effelsberg, LL. Kurze Kündigungsfrist in der Probezeit nur bei eindeutiger Formulierung. Bisweilen haben Arbeitgeber im Arbeitsvertrag keine klaren Regelungen getroffen.
Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt lediglich zwei Wochen (§ 6Abs. BGB), sofern tarifvertraglich oder in einem Individualarbeitsvertrag nichts anderes vereinbart wurde. Anwälte erklären, was das für die Kündigungsfrist bedeutet. Dann gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von zwei Wochen zu jedem beliebigen Tag, § 6Absatz BGB. Im individuellen Arbeitsvertrag kann nicht vereinbart werden, dass die gesetzliche Kündigungsfrist in der Probezeit verkürzt wir dies geht nur durch einen Tarifvertrag.
Während der Ausbildung dauert die Probezeit je nach Unternehmen zwischen ein und vier Monate. Während dieser Zeit gibt es keine Kündigungsfrist, das Arbeitsverhältnis kann dann jederzeit beendet werden. Ausgenommen hiervon sind Schwangere und Schwerstbehinderte. Während der vereinbarten Probezeit von nicht länger als sechs Monaten kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden (§ 6Abs. BGB), soweit tarifvertraglich nichts anderes bestimmt ist.
Probezeit bedeutet deshalb nur, dass die Kündigungsfrist verkürzt ist. Tarifverträge können die Dauer der Probezeit und die Kündigungsfristen weiter verkürzen. So beträgt die Kündigungsfrist nach dem Tarifvertrag für Maler und Lackierer in den ersten sechs Monaten sechs Tage, in den ersten zwei Wochen sogar nur einen Tag. Eine Verlängerung der Probezeit ist laut Arbeitsrecht nur dann möglich, wenn die Ausbildung länger als ein Drittel der Probezeit ausfällt, zum Beispiel, weil der Azubi krank ist. Dies muss aber vorher vereinbart werden.
Ist eine Verlängerung möglich? Probezeit in der Schweiz: Was sind die normale Länge, die Kündigungsfristen ? Was passiert, wenn ich krank bin oder schwanger werde? Ablauf der Probezeit ist eine ordentliche Kündigung nur zulässig, wenn die Vertragsdauer mindestens Monate beträgt.
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