Mittwoch, 5. August 2015

Ablehnung berufliche reha

Ablehnung schriftlich eingetroffen Reha Ablehnungs-Schreiben eingetroffen. Dass Ihr Reha-Antrag abgelehnt wurde, wird Ihnen mit einem schriftlichen Ablehnungsbescheid bzw. Schreiben des Kostenträgers (DRV, Krankenkasse, oder andere) mitgeteilt.


Es ist auf die gesamte berufliche Bandbreite der zuletzt ausgeübten Tätigkeit abzustellen. Maßgebend ist der zuletzt ausgeübte Beruf, nicht ein frührer Beruf und auch nicht der allgemeine Arbeitsmarkt.

Ebensowenig kommt es darauf an, dass bereits die Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung erfüllt sind. Der Reha -Träger muss bei jedem Antragsteller im Einzelfall prüfen, ob eine Maßnahme erfolgsversprechend im Bezug auf die weitere berufliche Laufbahn ist. Ihr Alter darf dabei nur im Hinblick. Stufe berufliche Reha. Kann man trotz der medizinischen Reha nicht mehr in seinem angestammten Beruf zurückkehren, ist eine berufliche Neuausrichtung über die berufliche Reha möglich.


Eine Reha hat zum Ziel, Deine Arbeitskraft wiederherzustellen oder zu erhalten. Außerdem soll sie dafür sorgen, dass sich Dein Gesundheitszustand verbessert oder zumindest nicht weiter verschlimmert. Wird die Rehabilitationsmaßnahme diese Ziele wahrscheinlich nicht erreichen können, wird Dein Rehaantrag abgelehnt.

Arbeitnehmer können auch eine berufliche Rehabilitation beantragen und sich Weiterbildungsmaßnahmen finanzieren lassen, wenn die bisherige Arbeit krankheitsbedingt nicht mehr ausgeübt werden kann. Tumor- Reha -Patienten können eine onkologische Rehabilitation bei der Rentenversicherung beantragen. Schlaganfallpatienten haben sogar Anspruch.


Lehnt die Krankenkasse den Reha-Antrag erneut ab, haben Sie die Möglichkeit, vor dem Sozialgericht gegen die Reha-Ablehnung zu klagen. Die Klage muss innerhalb eines Monats nach Erhalt des Widerspruchsbescheids beim Gericht eingehen. Erkundigen Sie sich am besten vorab über die Kosten eines Gerichtsverfahrens und mögliche Beihilfen (Rechtschutzversicherung, Prozesskostenhilfe). Bei Ablehnung des Reha -Antrages hilft Widerspruch. Der häufigste Grund der Rentenversicherung oder Krankenkassen, um eine Reha – oder Vorsorgemaßnahmeabzulehnen (Kur), lautet: „Die wohnortnahen Möglichkeiten sind nicht ausgeschöpft“.


Denn der Reha-Träger muß von sich aus alle denkbaren Gründe berücksichtigen. Wenn also in Deinem Fall ausschließlich wegen der Fristen abgelehnt wurde und nicht auch noch zusätzlich aus medizinischen Gründen, müssen sie eigentlich dem Widerspruch stattgeben, wenn sie die Frist falsch berechnet hatten. Besteht tatsächlich Reha-Bedarf, d. Ihr Patient eine multimodale, interdisziplinäre Behandlung? Ein intensivierter Bedarf an Krankengymnastik allein rechtfertigt eine Rehabilitation nicht.


Der Reha-Träger muss bei jedem Antragsteller im Einzelfall prüfen, ob eine Maßnahme erfolgsversprechend im Bezug auf die weitere berufliche Laufbahn ist. Es gibt Maßnahmen, die den Arbeitsplatz erhalten sollen, aber auch Aus- und Weiterbildungsangebote, die Ihnen ganz neue berufliche. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ( berufliche Rehabilitationsmaßnahmen) sollen Sie dabei unterstützen, trotz Erkrankung oder Behinderung möglichst dauerhaft ins Berufsleben wiedereingegliedert zu werden.

Für den Widerspruch gegen die Reha-Ablehnung ist ein Muster sinnvoll. Musterschreiben und Hilfe beim Widerspruch finden Patienten zum Beispiel in ihrer Wunsch-Rehaklinik. Die beruflichen Perspektiven sind alles andere als rosig. Fazit: Ich muss einfach die Reha absagen, mir ist schon die Planung zu blöd und dann die Terminierungen, die Rechtfertigungen - nein, ich will nicht mehr.


Berufliche Reha Neben der medizinischen Reha bietet die Rentenversicherung Arbeitnehmern auch eine berufliche Rehabilitation an. Hier erhält man keine medizinischen Leistungen, sondern bekommt z. Bildungsmaßnahmen finanziert, wenn man die bisherige Arbeit krankheitsbedingt nicht mehr ausüben kann. Einige Zeit nach der Reha kam Ablehnung von EM-Rente im Widerspruchsverfahren.


Habe nach langem überleben den Antrag gestellt - auch wenn ich derzeit selbst davon ausgehen in absehbarer Zeit nicht arbeitsfähig zu sein. Ich soll die regelmäßige nervenärztliche Behandlung bzw. Therapie fortführen und das Ergebnis abwarten (hä) Ich hatte im Vorfeld einen Antrag auf eine berufliche Reha gestellt, zunächst eine Bewilligung erhalten und bin dann als reha -unfähig begutachtet worden. Daraufhin hat die DRV die Bewilligung zurückgezogen.


Was mir Sorgen bereitet ist dass die Zeit der Widerspruchsmöglichkeit abläuft.

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