Dennoch lassen sich aus dem vertragsmäßigen Gebrauch der Mietsache und der Rechtsprechung einige Richtlinien ableiten, an denen sich sowohl Mieter als auch Vermieter orientieren können. Es ergibt sich aber aus § 5S. BGB , dem vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache.
Es gehört zum Kernbereich des Nutzungsrechts einer Wohnung. Klauseln im Mietvertrag, die dem Mieter Besuch zu bestimmten Tages- oder Nachtzeiten verbieten, Fristen für die Dauer eines Bes festlegen oder Be mit sexuellem Bezug untersagen, sind ungültig.
Dadurch wird das Persönlichkeitsrecht des Mieters eingeschränkt. Vermieter können auch nicht von einem „fälschlichen“ Hausrecht Gebrauch machen und einer Person das Betreten des Hauses oder der Wohnung verbieten. Dabei muss er aber Rücksicht auf den Mieter nehmen. Das betrifft aber einzig und allein die Person, die besucht wird. Besuchsrecht darf nicht eingeschränkt werden.
Dem Vermieter sollte es hingegen vollkommen egal sein, ob ein Mieter regelmäßig, über Nacht oder nur sporadisch von Freunden, Bekannten oder der Familie beehrt wird. Denn der Gesetzgeber räumt Mietern das Recht ein, jederzeit Besuch zu empfangen. Mieter dürfen in ihrer Wohnung so oft und so viel Besuch empfangen, wie sie wollen.
Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich hier um Herren- oder Damenbesuch handelt, wie lange der Besuch bleibt, ob er regelmäßig oder unregelmäßig kommt, all das geht den Vermieter nach Informationen des Deutschen Mieterbundes nichts an. Gäste erlaubt: Mieter müssen sich keine Gedanken machen, ob sie Herren- oder Damenbesuch empfangen, wie lange der Besuch bleibt, ob er regelmäßig oder unregelmäßig kommt. All das geht den Vermieter nach Informationen des Deutschen Mieterbundes nichts an. Identitätsdiebstahl schützen.
Daten im Blick haben. Auskunft, viele attraktive Extras. Wie wird meine Marke als Arbeitgeber wahrgenommen? Wie die Arbeitgeber Marke stärken?
Jetzt informieren über Beispiele und konkrete Massnahmen. Doch genauso gerne teilen wir sie mit Menschen, die uns nahe stehen, die wir als Familie und Freunde betrachten. Dafür darf der Vermieter aber nicht im Vorfeld die Vorauszahlung erhöhen, so Rechtsanwalt Hermann. Der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache umfasst auch die (dauerhafte) Aufnahme naher Angehöriger, sofern die Wohnung nicht überbelegt wird.
Der Mieter kann in seiner Wohnung Gäste empfangen. Er allein entscheidet, wen er in die Wohnung lässt. Gäste kann der Vermieter nicht verbieten, genauso wenig wie Besuch, der über Nacht bleibt. Allerdings müssen sich die Gäste an die Hausordnung halten.
Uhr, ausnahmsweise auch später.
Bei arbeitenden Mietern sollte auf Mieterbelange Rücksicht genommen werden, ein Besuch in den Abendstunden ist dem Vermieter dann zumutbar. Einzelheiten ergeben sich aus dem Mietvertrag falls hier vereinbart. Mieter dem Vermieter den Zutritt zur Woh-nung verweigert, muss er zu Gericht. Das Ge-richt prüft, ob ein Besichtigungsrecht besteht.
Nur mit einer gerichtlichen Entscheidung kann der Vermieter ein Besichtigungsrecht gegen den Willen des Mieters durchsetzen. Wenn dem Mieter das Verschulden trifft, dann ist das ja auch in Ordnung. Wenn er dafür aber nichts kann, trägt er die Kosten nicht. Dieses Thema ᐅ Haus- und Grundstücksverbot aus schwerwiegenden Gründen vs. Durch den Mitbewohner musste ich hierbei auch erfahren, dass dieser Mieter ! Mitbewohner zu überzeugen, das sie auf eine Mietminderung spekulieren könnten aufgrund der Lärmbelästigung (jedoch ist die Küche durch eine Tür abgetrennt sowie die Schlafzimmer der jeweiligen Mieter sind auch durch Türen getrennt) Also.
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