Auch während ihr bereits Kindergeld erhaltet, verlangt die Familienkasse regelmäßig Unterlagen. Der Kindergeldantrag muss der Familienkasse schriftlich eingereicht werden, was bedeutet, dass eine reine Onlinebeantragung des Kindergeldes nicht möglich ist. Zwar bietet die Bundesagentur für Arbeit auf Ihrer Seite das „Kindergeld Online“ an, bei der man über die Webseite der Agentur Anträge stellen und Veränderungen mitteilen kann, jedoch bezieht sich dies nur auf das online Ausfüllen von Formularen. Der Postweg bleibt hierdurch nicht erspart. Beim Kindergeld Antrag sollte mit einer Bearbeitungsdauer von ca.
Monaten ausgegangen werden – dies variiert je nach Auslastung der zuständigen Familienkasse. Um die Bearbeitungszeit so kurz wie möglich zu halten und schnellstmöglich die Kindergeldzahlungen zu erhalten, empfehlen wir, den Kindergeldantrag zeitnah nach der Geburt des Kindes bei der Familienkasse einzureichen. Wissenscommunity von stern. Hier können Sie Fragen stellen und beantworten. Diese Webseite verwendet Cookies und das Webanalyse-Tool Piwik.
Das hilft uns, um Ihnen ein gutes Nutzungserlebnis zu bieten und unsere Website zu verbessern. Alles zum Kindergeld , zu den Anspruchsvoraussetzungen für Kinder und Antragsteller, den Zahlungmodalitäten, zur Kindergeldhöhe etc. Neben dem Kindergeldantrag selbst, gibt es weitere Vordrucke, die alle direkt online bearbeitet und abgespeichert werden können. Beachten Sie: Obwohl ein Kindergeldanspruch grundsätzlich länger rückwirkend bestehen kann, wird das Kindergeld nur für die letzten sechs Monate vor Antragstellung ausgezahlt.
Diese Dokumente benötigen Sie, um von der staatlichen Leistung zu profitieren. In jedem Fall müssen Sie zusätzlich zum Kindergeld-Antrag eine Kopie der Geburtsurkunde Ihres Kindes einreichen, um die Existenz Ihres Kindes zu belegen. Alternativ können Sie ein anderes amtliches Dokument vorlegen – vorausgesetzt, es erbringt denselben Beweis. Alle erforderlichen Angaben und Formulare werden in dem Merkblatt „Hinweise zum Antrag auf Kindergeld und zur Anlage Kind“ erklärt, das dem Kindergeldantrag anhängt und das die Antragsteller kostenlos herunterladen können. Man kann sich den Antrag auch online runter laden, ausdrucken und ausfüllen.
Du musst Deine Verdienst nachweise und Die Meldung zu Sozialversicherung (Kopie reicht) mitschicken. Wann habt ihr das alles beantragt? Hallo hab da mal ne Frage. Ich bin in der ssw und bekomme das nächste mal vom FA eine Bescheinigung des Geb.
Termines für die Krankenkasse. Muss ich das dann mit dem Kindergeld antrag mitschicken also vor der Geburt oder schick ich alles danach? Wer sich früh darum kümmert, kann nach der Geburt. Das kann eine Kopie deines Ausbildungsvertrages sein oder ein Schriftstück deines Ausbildungsbetriebes in dem bestätigt wir dass du dort eine Ausbildung absolvierst. Nachweis über deine Ausbildung musst du mitschicken.
Elterngeld – Notwendige Unterlagen. Leben Sie in Deutschland oder haben hier Ihren gewöhnlichen Aufenthalt, hat die für Sie zuständige Familienkasse ihren Sitz in der Regel in der für Ihre Gemeinde zuständigen Bundesagentur für Arbeit. Befindet sich Ihr Wohnsitz im Ausland und sind Sie in.
Für den Kindergeldantrag braucht man in der Regel keine Unterlagen. Lediglich für den Erstantrag braucht man die Geburtsurkunde (kann auch nachgereicht werden und erhält man vom Standesamt) und für die Beantragung von Kindergeld für volljährige Kinder braucht man Unterlagen, die beweisen, dass ein Anspruch besteht (z. B. eine Ausbildungsbescheinigung, Schulbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung oder einen Behindertenausweis (bei Behinderung des volljährigen Kindes)). Meine mutter sagte mir an meinem 18. Geburtstag, dass ich kein kindergeld mehr bekomme.
Die dame mit der ich heute gesprochen habe meinte, dass ich mir einen. Niemals darfst du dich darauf verlassen, von Behörden irgendwelche Originale wiederzukriegen. Immer nur Kopien schicken. Ansonsten musst du persönlich den Antrag.
Zusätzlich dazu müssen Sie verschiedene Unterlagen besorgen und zusammen mit dem Antrag einreichen. Beratung zum Kindergeldanspruch, - antrag und -höhe sowie zur Kindergeld -Auszahlung. Kindergeld gibt es grundsätzlich für alle Kinder bis zur Vollendung des zum 18.
Lebensjahres, für Kinder in Ausbildung bis zur Vollendung des 25.
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