Dienstag, 5. Juli 2016

Namensänderung bei kindern

Ist Ihr Kind älter als Jahre, muss es sich selbst zu dem Vorhaben äußern. Hat das Kind zu diesem Zeitpunkt das fünfte Lebensjahr noch nicht abgeschlossen, erhält es automatisch den gemeinsamen Ehenamen als neuen Geburtsnamen. Nach der Scheidung lebt das Kind bei seiner Mutter.


Diese betragen je nach Standesamt etwa bis Euro. Aber geht das so einfach? Das Kind muss in den gemeinsamen Haushalt aufgenommen sein.

Hat der andere Elternteil ebenfalls die elterliche Sorge oder führt das Kind seinen Familiennamen, so ist die Einwilligung dieses Elternteils zur Einbenennung erforderlich. Bei der Änderung des Vornamens kann ein ärztliches Attest, das psychische Beeinträchtigung aufgrund des Namens bestätigt, hilfreich sein. Je nach Änderungsantrag sind zudem weitere Unterlagen notwendig. Prominentes Beispiel: Helene Fischer.


Eine Adoption ist dafür nicht erforderlich. Frau Müller heiratet Herrn Schneider und heißt nun Frau Schneider. Kann das Kind , das bei ihr lebt, nun den Namen Jan Schneider erhalten?


Jahre altes Kind führte seit drei Jahren (unberechtigt) den Namen seiner (neuen) Familie und war allen Menschen nur unter diesem Namen bekannt. Identifizierung durch Gläubiger erschweren, das Aussterben eines Namens verhindern.

Ist das Kind älter als fünf Jahre alt, bedarf es auch einer Zustimmung des Kindes. Vergleichsweise einfach ist dagegen der Wechsel des Familiennamens bei Fällen wie zum Beispiel Heirat oder Scheidung. Das deutsche Recht regelt im BGB auch den Umgang mit Familiennamen. Es sieht keine Namens-Freiheit vor.


Die eigentlichen Erklärungen der Eltern, mit welchen ein Kind einen Vornamen und einen Nachnamen erhält, erfolgen auf Grundlage des Personenstandsgesetzes. In seltenen Ausnahmefällen können derartige Erklärungen im Nachhinein wegen Täuschung oder Irrtums angefochten werden. Diese Gründe können sehr unterschiedlich ausfallen.


So können Sie nach der Eheschließung, dem Eingehen einer Lebenspartnerschaft, nach der Scheidung oder Tod des Ehepartners Ihren Namen ändern. Da wir ja mal heiraten wollten, lag das nahe. Welche Möglichkeiten habe ich jetzt. Eine bloße Verbesserung für die Beteiligten reicht nicht aus. Dies gilt sowohl für eine Einbenennung nach dem BGB als auch.


Der andere Elternteil muss auch zustimmen, wenn das Kind bisher seinen Familiennamen trägt. Bei der Wahl eines Vornamens ist das Kindeswohl zu beachten. Der Vorname darf also nicht anstößig, verunglimpfen lächerlich oder ungeeignet sein und muss das Geschlecht des Kindes eindeutig erkennen lassen. Falls Sie sich für einen geschlechtsneutralen Vornamen entscheiden, raten wir Ihnen sich einen weiteren Vornamen erteilen, der das Geschlecht eindeutig erkennen lässt.


Abweichungen sind nur bei seltenen Ausnahmen möglich. Aus der Sicht der leiblichen Eltern könnte ein überwiegendes Interesse an der Beibehaltung des Namens bestehen.

Mutter eines unehelichen, 6-jährigen Sohnes möchte gerne dem Kind ihren Familiennamen geben. Da sie vor und nach der Geburt dachte und davon ausging den Vater des Kindes zu ehelichen, wurde dem Kind schon direkt der Name des Vaters gegeben,- und leider nicht wie eigtl. BGB, vater ist für das kind einfremder man, kein unterhalt. Für die Frage, welche Möglichkeit für die Beibehaltung des Namens bestehen, ist entscheiden ob der Adoptierte bereits verheiratet oder noch ledig ist.


Kindern gängig der Nachname der Mutter.

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