Mittwoch, 16. März 2016

Europäisches patent

Die offizielle Website des Europäischen Patentamts (EPA). Informationen zur Anmeldung von Patenten und zur Patentrecherche, zu Rechtsfragen, Patenterteilung sowie den Vorschriften für europäische und internationale Patentanmeldungen. Wir bieten Jobs für Ingenieure.


Europäisches patent

Ein Europäisches Patent ist ein Patent, das gemäß dem Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) von dem Europäischen Patentamt (EPA) erteilt wird. Im Gegensatz zu dem seit langem geplanten, aber immer noch nicht verwirklichten EU-Patent handelt es sich dabei nicht um ein Patent, das für ganz Europa oder für die gesamte Europäische Union Gültigkeit hat. Das Europäische Patentregister ist die umfassendste und aktuellste Quelle für öffentlich zugängliche Verfahrensdaten zu europäischen Patentanmeldungen in den verschiedenen Stadien des Erteilungsverfahrens. Die Entscheidung über die Beschränkung bzw.


Widerruf des europäischen Patents wird an dem Tag wirksam, an dem sie im Europäischen Patentblatt bekannt gemacht wird. Vertragsstaaten, für die es erteilt worden ist. Das europäische Patent ist das auf der Grundlage des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) vom Europäischen Patentamt (EPA) für Erfindungen erteilte gewerbliche Schutzrecht.


Einen Vergleich der (voraussichtlichen) Kosten und Tipps, wann welches Patent besser geeignet ist, gibt es hier. Das Patent ist entweder ein deutsches Patent oder ein europäisches Patent. Wird von der für die Prüfung der europäischen Patentanmeldung zuständigen Prüfungsabteilung die Erteilung eines europäischen Patentes in Aussicht gestellt, müssen von den Anmeldeunterlagen die erteilungsreifen Ansprüche zusätzlich in die beiden anderen Amtssprachen übersetzt werden. In der vom EPA herausgegebenen Patentschrift werden.


Entdecken Sie das Potenzial der Rechtsstandsinformationen des EPA: hier können Sie herausfinden, ob und wann ein Patent erteilt wurde, ob es in Kraft ist, ob es noch angefochten werden kann und vieles mehr. Assistent zum Europäischen Patentregister aktualisiert Um Ihnen die bestmögliche Lernerfahrung zu bieten haben wir eine aktualisierte Version der online Lerneinheiten des Assistenten zum Europäischen Patentregister mit den jüngsten Änderungen im Europäischen Patentregister veröffentlicht. Beratung und Vertretung zu Patenten, Gebrauchsmustern, Geschmacksmustern und Marken. Ich berate Sie umfassend und individuell - gemeinsam schützen wir Ihr geistiges Eigentum!


Europäisches patent

Ben Sie unsere Website für weitere Informationen. Eintragung von Marken. Anfahrtsbeschreibung. Das EU-Patent wurde nicht entwickelt, um das Europäische Patent abzulösen. Dennoch gibt es hier einige Unterschiede, die für Sie wichtig sein können.


Das EP-Patent ist so konzipiert, dass die zentrale Anmeldung von einem Patent vor dem Europäischen Patentamt möglich ist. Das Problem hierbei ist jedoch die Wirkung. Es agiert wie ein nationales Patent und kann damit lediglich in den europäischen Staaten für Schutz sorgen. Bei europäischen Patenten (EP), deren Schutz Sie in Deutschland (nationale Phase) verlängern möchten, geben Sie bitte stets das deutsche amtliche Aktenzeichen an. Als das Patentamt für Europa sind wir stolz darauf, hochwertige Patente zu erteilen und effiziente Dienstleistungen zu erbringen und damit Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und Wirtschaftswachstum zu fördern.


Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfüllen anspruchsvolle Aufgaben in einem vielfältigen Umfeld. Dazu kommt, dass manche Länder, beispielsweise Spanien, eine Anfertigung in der jeweiligen Landessprache fordern. Recherche und Prüfung sind also aufwändiger.


Außerdem muss eine Benennungsgebühr von 5Euro entrichtet. Wenn vor dem europäischen Patentamt ein Einspruch gegen ein europäisches Patent erhoben wir hat ein (Teil-)Widerruf des Patents Wirkung gegen alle nationalen Anteile des europäischen Patents. Das Deutsche Patent - und Markenamt (DPMA) ist das Kompetenzzentrum des Bundes für gewerblichen Rechtsschutz in Deutschland.


Please enable JavaScript to view the page content. Gesetzlicher Auftrag des Amtes ist es, gewerbliche. Natürlich ist das verständlich, da ein Europäisches Patent mehr Länder abdeckt als nur die Anmeldung in Deutschland. Wenn ein Einspruch vom Einsprechenden zurückgenommen wir kann das Patentamt das Einspruchsverfahren fortsetzen.


Organisatorisch ist das DPMA dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz nachgeordnet und mit Dienststellen in München, Jena und Berlin vertreten.

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