Montag, 13. Juli 2015

Drittschuldnererklärung arbeitgeber richtig ausfüllen

Als Arbeitgeber müssen Sie gegenüber dem Pfändungsgläubiger Ihres Arbeitnehmers die Drittschuldnererklärung abgeben, den pfändbaren Lohnanteil berechnen, einbehalten und schließlich an den Gläubiger abführen. Was passiert, wenn eine Drittschuldnererklärung nicht rechtzeitig abgegeben wird? Die Erklärung muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses abgegeben werden. Wenn Drittschuldner die Drittschuldnererklärung nicht rechtzeitig ausfüllen oder sich sogar weigern, Angaben zu machen, dann hat dies. Die Drittschuldnererklärung ist vom Arbeitgeber binnen zwei Wochen nach Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses abzugeben.


Drittschuldnererklärung arbeitgeber richtig ausfüllen

Als Empfänger der Erklärung nennt § 8Abs. Satz ZPO den Gerichtsvollzieher, der diese an den Gläubiger weiterleitet. Abweichend hiervon kann die Drittschuldnererklärung, soweit sie nicht bei der Zustellung des Pfändungsbeschlusses abgegeben wir auch unmittelbar an den Gläubiger gerichtet werden.


Das sollte allen Beteiligten klar sein. Sicherheitshalber sollten Sie bei Unklarheiten aber immer den Hinweis anfügen, dass Ihre Erklärung nur eine Auskunft und kein Anerkenntnis darstellt. Ist der Arbeitgeber bei mehreren Pfändungen unsicher, welchen Gläubiger er zuerst bedienen muss, kann er den pfändbaren Betrag beim Gericht hinterlegen. Die Verteilung wird dann vom Gericht vorgenommen. Hat der Arbeitgeber z. Gegenforderung gegen den Arbeitnehmer, darf er auch gegen die Forderung des Vollstreckungsgläubigers aufrechnen.


Dieses Formular muss nach Eintreffen einer gerichtlich bewilligten Lohnpfändung ausgefüllt an das Gericht und den betreibenden Gläubiger bzw. Anwalt zurückgeschickt werden. Mit unserem Tool Drittschuldnererklärung können Sie das Formular online ausfüllen , speichern und ausdrucken.


Arbeitsentgeltes an seinen Arbeitnehmer wäre der Arbeitgeber verpflichtet, den die Pfändungsgrenze übersteigenden Betrag nochmals an den Vollstreckungsgläubiger zu bezahlen. Muster einer Erklärung des Arbeitgebers gemäß § 8ZPO 1. Pflichten des Arbeitgebers. Mit Zustellung des Pfüb darf der Arbeitgeber die pfändbaren Lohnanteile nicht mehr an den Arbeitnehmer zahlen. Tut er es doch, kann der Gläubiger noch einmal Zahlung an sich verlangen.


Drittschuldnererklärung arbeitgeber richtig ausfüllen

Passende Jobs - in Ihrer Region! Finde Deinen Traumjob auf StepStone. Das sind in der Regel Banken oder Arbeitgeber. Nach Zustellung des Pfändungs-und Überweisungsbeschlusses darf der Drittschuldner etwa den Lohn oder das Gehalt nicht mehr an den Arbeitnehmer auszahlen. Was hat es mit der Drittschuldnererklärung auf sich?


Ein Gläubiger pfändet blind. Dass heißt, dass er in der Regel nicht weiß, welchen. Verweigert der Arbeitgeber die Drittschuldnererklärung oder gibt er eine falsche oder unvollständige Auskunft, macht er sich schadenersatzpflichtig.


Gläubiger im Vertrauen auf die Drittschuldnererklärung nicht versucht, seine Forderung auf andere Weise einzutreiben. Darin gibt er an, dass er die Forderung anerkennt (bleibt ihm nichts anderes übrig bei einer Pfändung) und dass du unterhalb der Freigrenze verdienst. Sollte es weitere Gläubiger geben, muss dein Vater diese benennen. Der Arbeitgeber (=Dein Vater) muss auf Antrag eine sogenannte Drittschuldnererklärung abgeben.


Die Kosten der Auskunft hat der Arbeitgeber zu tragen. Es besteht kein einklagbarer Anspruch auf die Drittschuldnererklärung , da es sich lediglich um eine Obliegenheit handelt. Inhalt Sie haben die Fragen, vollständig und richtig zu beantworten. Haftung Sie haften dem Gläubiger für allen Schaden, der aus einer schuldhaften Nichtabgabe oder verspäteten Abgabe der Drittschuldnererklärung sowie einer vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtigen oder unvollständigen Beantwortung der Fragen durch Sie entsteht. Er kann nun aber den Arbeitgeber auf Zahlung der Beträge hinweisen.


Denn mit der Abgabe der Drittschuldnererklärung ist jeder Drittschuldner verpflichtet, den vom Schuldner erwirt- schafteten Geldbetrag, welcher über der Pfändungsfreigrenze liegt, an die Gläubiger auszuzahlen. Tut er dies auf Verlangen der Gläubiger nicht, muss er selbst. Auf Verlangen des Gläubigers hat der Drittschuldner binnen zwei Wochen, von der Zustellung des Pfändungsbeschlusses an gerechnet, dem Gläubiger zu.

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