Das Gesetz wurde bereits vom Bundestag beschlossen und tritt am 1. Doppelnamen und Mehrfachnamen sind erlaubt. Dazu gehören nicht nur die Rechte, die der Einzelne aus seinem Namen gegen andere durchsetzen kann ebenso wie das. Hier ist vor allem zu beachten, dass ein Vorname von seiner Wortbedeutung her auch als solcher gebräuchlich sein muss. Ich unterschreibe IMMER nur mit dem ersten.
Ausnahme können wohl Hochzeit oder ein Hauskauf o. Aber das sind ja eher seltene. Jedoch werden intern in manchen Stadtverwaltungen Rufnamen weiterhin in den Datenbanken gekennzeichnet. Eindeutig geregelt ist aber kaum etwas. Gesetzlich geregelt sind nur Teilaspekte der Namensänderung und die Pflicht zur Namenseintragung. Ich wurde aber immer Hans genannt.
Der heißt nämlich Günther. Nun möchte ich meinen Rufnamen Hans in Günther ändern. Kann ich das so einfach? Und wie sieht das mit Dokumenten aus? Update: Dieses Gesetz wurde mittlerweile beschlossen und gilt ab 1. Lässt ein Vorname einen Zweifel über das Geschlecht des Kindes aufkommen, so ist zu verlangen, dass dem Kind ein weiterer, den Zweifel ausschließender Vorname beigelegt wird.
Vornamen habe ich von meinem Pantenonkel bekommen. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann keine Gewähr übernommen werden. Zuweilen haben die Kinder später beim Unterschreiben von Anträgen und auf den Ämtern mehr Freude, wenn der Bindestrich fehlt: Karl Friedrich darf jedenfalls rechtsverbindlich mit Karl unterschreiben – Karl-Friedrich aber muss sich mit dem Komplettnamen verewigen. Ausländische Namensbestandteile wie z. Vatersnamen können daher abgelegt oder umgewandelt werden. Namensrecht Wer nicht mehr Herr Fick heißen will, muss das nicht.
Im Einzelfall könnten sogar neue Namen bestimmt werden. Ist der zweite Vorname eigentlich überhaupt ein Middle Name. Antwort von Felica am 01. Wieso willst du was ändern lassen was bei euch gar keine Rolle mehr spielt?
Denn wenn euer Sohn jetzt Jahre alt ist, gibt es doch gar keinen rechtsgültigen Rufnamen mehr. Hier dienen folgende Namen als Beispiel, Enya und Kaya. Ersterer ließ sich angeblich im Namensverzeichnis nicht finden. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung steht es in Deutschland dem Namensträger frei, zwischen seinen standesamtlich eingetragenen Namen zu wählen. Dieser Vorname wird auch als Rufname bezeichnet.
Ich komm nur auf diese Frage.
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