Freitag, 19. September 2014

Kündigungsfrist nach elternzeit verpasst

Ich möchte beim jetzigen Arbeitgeber kündigen. Oder muss ich zunächst. Leider kann ich meine Stelle wg Sicherung der Kinderbetreuung nicht wieder antreten, und das obwohl ich gewillt war wieder zu arbeiten und mein Chef mir auch eine Teilzeitstelle angeboten hat- allerdings in nicht passenden Zeiten. Fragen Sie bei Unklarheiten bei einem Rechtsanwalt bzw.


Fachanwalt für Arbeitsrecht nach.

Ohne Belang ist diese Regelung für den Abschluss eines nicht fristgebundenen Aufhebungsvertrags. Reden und um Aufhebung bitten. Was erwartest du denn?


Der AG wird doch wissen dass du kündigen willst in den meisten Jobs mit hoher Wahrscheinlichkeit einverstanden sein dich einen Monat eher gehen zu lassen anstatt eine Beschäftigung n zu müssen, in der du unwichtig bist. Ich hatte mich total vertan und bin davon ausgegangen, dass sie erst im nächsten Jahr endet. Nun steh ich da und habe sogar schon eine neue Stelle in Aussicht, aber habe eben die alte Stelle noch laufen.


Kann ich mich mit meinem alten Arbeitgeber einigen?

Oktober beantragt werden. Fall: Ein Kind soll am 1. Dezember geboren werden. Der Vater will Wochen später, ab dem 15. Dabei ist zunächst das Ende der Frist zu ermitteln.


Ziel der Annahme aufgenommen wurde, des Ehegatten, der Ehegattin, des Lebenspartners oder Lebenspartnerin, welches in seinen Haushalt aufgenommen wurde, bei welchem die von. Elternzeit : Rechte, Fristen und Pflichten von Eltern. Momentan bin ich (Vater) noch bis zum 07.


Ich habe fleissig Bewerbungen geschrieben, um in meinem gelernten Beruf wieder voll durch zu starten und habe auch eine Stelle zugesagt bekommen! Jetzt müsste ich nurnoch rechtens kündigen. Wird in Ihrem Arbeitsvertrag oder dem für Sie einschlägigen Tarifvertrag auf die gesetzlichen Kündigungsfristen verwiesen, sind damit die Kündigungsfristen des BGB gemeint. Diese gelten auch, wenn vertraglich nichts zur Frage der Kündigungsfrist vereinbart wurde und kein einschlägiger Tarifvertrag die Kündigungsfristen regelt. Erforderlich ist hier, dass die Kündigungsfrist von mindestens Wochen (Monate nach §BerG, vertraglich kann aber was anders geregelt werden) eingehalten wird.


Aber, was kommt danach? Wenn man diesen Zeitpunkt verpasst hat oder zu diesem Zeitpunkt noch nicht kürzen wollte, kann man auch zu jedem beliebigen Zeitpunkt noch kürzen.

Jedoch nicht mehr, wenn das Arbeitsverhältnis beendet ist. Alle anderen bei mir im Unternehmen hatten Monat Kündigungsfrist nur bei mir steht das drin! Jetzt hilft mir nur noch ein Aufhebungsvertrag. Eine Ablehnung durch den Arbeitgeber ist nur möglich, wenn Sie weniger als sechs Monate im Unternehmen beschäftigt waren, dort weniger als Mitarbeiter tätig sind oder wichtige betriebliche Gründe dagegen sprechen.


Denn während sich der Arbeitnehmer ohne Angaben von Gründen unter Wahrung der Kündigungsfrist von dem Arbeitsverhältnis lösen kann, muss der Arbeitgeber Gründe vortragen, welche eine Weiterbeschäftigung für ihn unzumutbar machen. Mit zunehmenden Alter und langdauernder Betriebszugehörigkeit dürfte jedoch der Kündigungsschutz des.

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