Freitag, 4. Juli 2014

A1 bescheinigung für privatversicherte

Privatversicherte, die nicht berufsständisch versorgt sin beantragen die A1-Bescheinigung bei ihrem Rentenversicherungsträger. Personen, die gewöhnlich in mehr als einem Mitgliedstaat beruflich tätig sin wenden sich an den GKV-Spitzenverband (Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Auslan DVKA). Achtung: Für die Beantragung der A1-Bescheinigung ist jedoch zwischen einer Entsendung und einer gewöhnlichen Erwerbstätigkeit in mehreren Mitgliedstaaten zu unterscheiden, da sich daraus unterschiedliche Zuständigkeiten innerhalb der Sozialversicherung ergeben können.


Die A1-Bescheinigung ist nur für die Mitgliedstaaten erforderlich, in denen eine Erwerbstätigkeit tatsächlich ausgeübt wird. Die reine An- und Rückreise durch weitere Mitgliedstaaten - ohne Ausübung der Erwerbstätigkeit - gehört nicht dazu. Dienstliche Telefongespräche oder beispielsweise E-Mails während des Transits sind marginal und bleiben außer Betracht. Für Privatversicherte ist die Deutsche Rentenversicherung zuständig.


Ohne Bescheinigung drohen empfindliche Geldbußen. Andere Länder verhängen zwar keine Bußgelder, wenn die A- Bescheinigung fehlt, erheben aber für jeden Tag, an dem eine Tätigkeit ausgeübt wir Sozialversicherungsbeiträge. Die A- Bescheinigung muss vor jeder Entsendung (unabhängig davon wie kurz sie ist) und für jedes Land neu beantragt werden, außer die Durchführung desselben Auftrages bezieht sich auf mehrere Länder (siehe Punkt 7). Der Antrag auf Ausstellung einer A- Bescheinigung ist grundsätzlich bei der Krankenkasse zu stellen.


Ist der Arbeitnehmer privat krankenversichert, ist die Deutsche Rentenversicherung für den Antrag zuständig. Soweit dieser Arbeitnehmer zusätzlich berufsständisch versorgt ist, ist der Antrag an die Arbeitsgemeinschaft berufsständischer. Für jede Fahrt (Entsendung) ist ein gesonderter Antrag zu stellen. Die Prüfung des Sachverhalts und die Ausstellung der A1-Bescheinigung erfolgt für jeden Mitgliedstaat und jeden Einsatz separat.


Dies ist erforderlich, weil auch von den Trägern der anderen Mitgliedstaaten die ausgestellten A1-Bescheinigungen geprüft werden. Folglich ist für jede noch so kurze grenzüberschreitende Tätigkeit das Einholen und Mitführen einer A1-Bescheinigung notwendig. Dies gilt immer dann, wenn die Tätigkeit im Ausland auf Veranlassung des Arbeitgebers erfolgt, d. Hier benötigt der Erwerbstätige andere Bescheinigungen. Wo beantragen Privatversicherte eine A- Bescheinigung ? Teilnahme an Konferenzen, Fortbildungen etc.


Nach Artikel der EU-Verordnung benötigt man für jede Entsendung eine A1-Bescheinigung. Wo diese beantragt wir hängt davon ab, wie der Mitarbeiter versichert ist: Für gesetzlich versicherte Mitarbeiter beantragt der Arbeitgeber die A1-Bescheinigung bei der Krankenkasse des Mitarbeiters. Für gesetzlich krankenversicherte Mitarbeiter ist der Antrag für eine A- Bescheinigung bei der Krankenkasse zu stellen. Dies gilt auch bei einer freiwilligen Versicherung und einer Familienversicherung.


Es gibt verschiedene A1-Bescheinigungen. Wo der Antrag zu stellen ist hängt davon ab, ob der Arbeitnehmer gesetzlich oder privat krankenversichert ist. Die Deutsche Rentenversicherung ist zuständig, wenn der Arbeitnehmer privat versichert ist. Bis das AVerfahren vollständig eingeführt ist, können.


Das Entsendeformular Abescheinigt, welches Sozialsystem für einen Versicherten zuständig ist. Entsendeformular A: Bescheinigung über das zuständige Sozialsystem Entsendung: Doppelte Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen vermeiden. So wird vermieden, dass bei einer Entsendung Sozialversicherungsbeiträge gleichzeitig in zwei EU. Während es in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) das standardisierte und abgestimmte „Formular S1“ (zuvor E 106) gibt, um das Bestehen einer Krankenvollversicherung nachzuweisen, fehlte bisher eine entsprechende mit den Krankenversicherungsträgern der EU-Staaten und den EWR-Ländern abgestimmte Bescheinigung für die Private.


In diesen Fällen können ggf. Entsendebescheinigungen (z. B. innerhalb Europas die A1-Bescheinigung) ausgestellt werden.


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