Mittwoch, 11. Juni 2014

Mietvertrag ehepartner

Selbst derjenige, der nicht im Mietvertrag steht, kann von dem anderen Ehegatten die Überlassung der Wohnung verlangen. Entscheidend ist dabei nicht, wer im Mietvertrag steht. Ehepartner , der den Mietvertrag nicht unterzeichnet hat, an der Wohnungsbesichtigung und den Vertragsverhandlungen beteiligt, kann sich aus diesem Umstand ergeben, dass der Unterzeichnende auch in Vertretung des anderen gehandelt hat.


Dagegen besteht kein Anlass zur Annahme, der unterzeichnende Ehepartner habe den anderen vertreten, wenn sich dieser zurzeit der Vertragsunterzeichnung im Ausland befunden hat. Wenn nur ein Ehepartner einen Mietvertrag unterschreibt, ist der andere nicht automatisch daran gebunden.

Auch dann nicht, wenn sein Name im Mietvertrag genannt ist. Dies entschied laut D. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice) das Landgericht Stuttgart. Wer seinen Ehepartner oder die eigenen Kinder in die Mietwohnung aufnehmen will, muss seinen Vermieter nicht um Erlaubnis fragen – es reicht eine Mitteilung an diesen aus. Vorausgesetzt die beiden Ehepartner können sich darauf einigen, wer künftig alleine in der Wohnung bleibt und die Miete zahlen muss, kann auch eine Vereinbarung mit dem Vermieter getroffen werden, nach der einer der Ehepartner aus dem Mietvertrag entlassen wird und der andere als alleiniger Mieter das Mietverhältnis zu den alten Konditionen weiterführt.


Anders ist die Rechtslage, wenn der Mietvertrag nur mit einem Ehepartner abgeschlossen wurde, z. Ehegatte erst nach der Heirat in die bereits gemietete Wohnung eingezogen ist und nicht in den Mietvertrag aufgenommen wurde.

In diesem Fall ist eine Kündigung des Ehegatten, der alleiniger Mieter der Ehewohnung ist und nach. Sinnvoll kann dieses Verfahren auch dann sein, wenn sich der Vermieter weigert, einen Mieter aus dem Mietvertrag zu entlassen. Sind sich die Ehepartner einig, kann auch eine gemeinsame Erklärung an den Vermieter abgegeben werden. Rechtskräftig wird diese Erklärung dann, wenn es auch die Scheidung ist.


Der Mietvertrag ist das Gerüst für eine renditestarke Immobilie. Wir erklären, welche Punkte Vermieter in jeden Mietvertrag regeln sollen. Die Erklärung nur eines Ehepartners reicht nicht aus, um die Umgestaltung des Mietverhältnisses zu erreichen.


Erforderlich ist zwar nicht, dass eine gemeinsame Erklärung abgeben wird. Ausreichend ist es auch, wenn beide Ehegatten sukzessive getrennte, aber übereinstimmende Erklärungen abgeben. Tun sie dies, tritt die beabsichtigte Wirkung. Die Problematik, dass der Mietvertrag nicht von allen Mietern unterschrieben wir ergibt sich regelmäßig dann, wenn Ehepartner eine Wohnung mieten wollen. Im Idealfall unterschreiben beide Ehepartner den Mietvertrag.


Wenn beide Ehepartner aus der Wohnung ausziehen wollen, können sie auch den Mietvertrag gemeinsam ordentlich kündigen. Dann gibt es keine Probleme. Dazu schreiben sie den Vermieter gemeinsam an und erklären die Kündigung unter Einhaltung der geltenden Kündigungsfrist.


Wichtig ist, dass beide Ehepartner die Kündigung des Mietvertrags unterschreiben, damit sie wirksam wird.

Der Grund: Steht nur ein Partner im Mietvertrag, kann er den anderen jederzeit auf die Straße setzen, wenn er Tisch und Bett plötzlich doch nicht mehr mit ihm teilen möchte. Zum Schicksal der Ehewohnung, wenn nur einer der Eheleute den Mietvertrag unterschrieben hat. Kann der ausgezogene Alleinmieter den Mietvertrag kündigen? Nur wenn ein Mietvertrag von einem Ehepaar gemeinsam unterschrieben ist, können auch beide für Verbindlichkeiten wie Mietzahlungen haftbar gemacht werden. Darauf macht Haus und Grund.


Zum konkludenten Eintritt eines Ehegatten als weiterer Mieter in den von seinem Ehepartner und dem Vermieter geschlossenen Mietvertrag. Zu Unrecht ist das Berufungsgericht der Auffassung, die Beklagte zu sei nicht Partei des Mietvertrags geworden. Bei Ehepartnern besteht ohne jeden Zweifel immer ein berechtigtes Interesse, den Partner in die Wohnung aufzunehmen. Auch der Mieter, der einen langjährigen Freund oder Freundin in die Wohnung aufnehmen will. Prinzipiell können Ehepartner, Lebenspartner und Familienmitglieder immer aufgenommen werden.


Trotzdem muss der Vermieter gefragt werden. Stirbt der Mieter, hat der überlebende Lebensgefährte oder der Ehepartner das Recht, in das Mietverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann mit Zustimmung aber auch eine Mieterhöhung verlangen. Dazu wird kein neuer Mietvertrag geschlossen, sondern der alte gilt unverändert weiter. Seit fast Jahren bewohnen mein Mann und ich eine Mietwohnung in Spandau.


Das ist zumindest dann der Fall, wenn keine enge familiäre Verbindung besteht. Muss ich seinen Tod dem. Holt man etwa seine Kinder, die Eltern oder den Ehepartner in eine Mietwohnung, kann wohl von der Erlaubnis des Vermieters abgesehen werden.


Besser ist es aber auch hier, vorsorglich erst einmal nachzu­fragen.

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