Montag, 17. Februar 2014

Mietrecht gutefrage

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Mietrecht gutefrage

Diese ist in einer Mietwohnung nach meiner Rechtsauffassung nicht ohne Zustimmung des Vermieters möglich. Dumm ist, dass hierzu offenbar nichts geschrieben steht. Somit würde es wohl Aussage gegen Aussage stehen. Ich bin Student, jetzt im 5en Semester und habe bis vor ein Jahr in einer anderen Wohnung gewohnt bevor ich innerhalb der gleichen Stadt nochmals umgezogen bin. Gibt es etwas was ich beachten muss?


Kann die Hausverwaltung das ablehnen, trotz Gehaltsnachweis? Die Wohnung unterzuvermieten ist keine. Wie gesagt kann die Folie ganz schnell restlos entfernt werden (bei Auszug).


Mietrecht gutefrage

Ohne die Folie hat man quasi einen offenen Wohnungraum, der von jedem durch den Hausflur eingesehen werden kann. Dies ist unzumutbar für uns und schränkt uns in unserer. Eine Güteverhandlung ist eine Vorverhandlung in der geklärt werden soll,ob eine Einigung möglich ist,ohne dass das Gericht eine Verhandlung eröffnen muss und ohne das ein Gerichtsurteil gefällt werden muss. Das bedeutet auch,dass es eine nichtöffentliche Sitzung ist.


Hier sind nur Kläger,Beklagter und deren Rechtsanwälte und der Richter zugegen. Mietern mit Mietvertrag in Personenmehrheit muss der Vermieter mindestens insgesamt Haustürschlüssel, Wohnungseingangstürschlüssel und für jede Zimmertür innerhalb der Wohnung Schlüssel bei Mietbeginn aushändigen. Das abwasserrohr war im Keller verstopft, der Vermieter beseitige den Mangel.


Durch eine Überschwemmung war nun der Boden in dem mietobjelt zerstört und wurde vom Mieter erneuert. Hat einer hierfür einen rechtsbeleg oder ein Urteil? Wer zahlt den neuen Boden? Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus.


Ein Mieter hat jetzt eigenständig eine Türsprechanlage mit Videoüberwachung installiert am Hauseingang. Vor kurzem wurde es neu geregelt. Mietrecht : Videoklingelanlage für ein Mieter im Mehrfamilienhaus? Guten Tag, Den neuen Untermieter, will die Miete von mir und er hat keinen Mietvertrag mit mir gemacht, die Miete Dezember, habe ich ihm nicht gegeben. Abgesehen davon, dass der V. Facharzt aufn sollte: Nach Monaten, gerechnet ab Wohnungsrückgabe (nicht Ende des Mietverhältnisses) sind sämtliche Forderungen über Schadenersatz etc.


Mietverhältnis verjährt, insofern diese nicht gerichtlich innert dieser Zeit geltend gemacht wurden (Klage). Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt bezüglich des weiteren Vorgehens. Ihr Team von mietrecht.


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