Grundsätzlich gilt: Künstler oder Publizisten sind diejenigen, die sich hauptberuflich mit Musik, bildender oder darstellender Kunst, Journalismus oder Schriftstellerei beschäftigen. Wenn Sie selbstständig sin sind sie Ihr eigener Chef. Allerdings wird in diesem Bereich unterschieden zwischen Freiberuflern und Gewerbebetreibenden. Doch wo genau liegt hier eigentlich der.
Alle nicht in dieser Liste auftauchenden Berufe, vor allem aber all jene, bei denen mit Waren gehandelt wir sind gewerbliche Berufe. Freiberufler sind selbständig tätige Unternehmer und üben eine wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit aus. Das Gesetz definiert zum Beispiel in § Absatz Satz Handelsgesetzbuch (HGB) wer als selbstständig gilt. Darin heißt es: Selbstständig ist, wer im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann.
Ihr Beruf muss als „Freier Beruf“ anerkannt sein. Freiberuflich kann aber nicht jeder arbeiten, der sich selbständig machen will. In diesem Beitrag zeigen wie Ihnen, welche Tätigkeiten freiberuflich und welche gewerblich sind. Außerdem erfahren Sie die Unterschiede bei der steuerlichen Behandlung von Freiberuflern und Gewerbetreibenden.

Freiberufler arbeiten selbstständig und eigenverantwortlich.

