Nach Beendigung des Mietverhältnisses möchten Sie schnell Ihre Mietkaution zurückerhalten. Das wundert niemanden, denn mit dem Einzug in eine neue Wohnung entstehen meist Ausgaben, die den Kontostand belasten. Rückzahlung - ist alles in Ordnung und endet das Mietverhältnis, muss der Vermieter die Kaution samt der angefallenen Zinsen zurückzahlen.

Hierfür gibt es keine feste Frist, doch sagt das Amtsgericht Hamburg, dass die Rückzahlung innerhalb von drei Monaten stattfinden sollte. Andere Gerichte entscheiden, dass die Rückzahlung innerhalb von sechs Monaten erfolgen muss. Mit der Rückzahlung der Mietkaution darf sich der Vermieter nicht zu lange Zeit lassen. Auch wenn er einen Grund hat, die Kaution einzubehalten, muss er zügig abrechnen.
Hier erfahren Sie, welche Gründe das sein können und wann Sie ansonsten Ihre Kaution zurückbekommen müssen. Eine Mietkaution darf auch nicht einfach „abgewohnt“ werden. Es steht dem Mieter auf jeden Fall zu, die Kaution in drei aufeinanderfolgenden Raten zu Beginn des Mietverhältnisses zu zahlen.
Anderweitige Vereinbarungen sind grundsätzlich nichtig. Das heißt aber nicht, dass er die gesamte Kaution einbehält – in der Regel sind das drei Monatskaltmieten –, sondern allenfalls einen Teil des Geldes. Der Vermieter hat die Kaution. Anspruch auf Rückzahlung verjährt Der Mieter sollte allerdings im eigenen Interesse nicht einfach abwarten, bis der Vermieter endlich geprüft und gerechnet hat und das Geld nach langen Monaten Wartezeit endlich auf dem Konto eintrifft.
